Das Grosse Bott ist die Versammlung aller stimmberechtigten Angehörigen der Gesellschaft zu Kaufleuten. Stimmberechtigte Angehörige der Gesellschaft sind alle über 18-Jährigen, egal ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind, die in das Stubenrecht aufgenommen wurden. Um abstimmen zu können, muss man beim Grossen Bott vor Ort sein. 

„Für mich ist das Grosse Bott ein Ort, an dem wir uns austauschen, aufeinander hören und gemeinsam bestimmen, wohin sich unsere Gemeinschaft entwickelt.“
Max Müller, Gesellschaftsangehöriger

Das Grosse Bott trifft sich mindestens zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst. Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen: der Voranschlag für das nächste Jahr, die Genehmigung der Jahresrechnung, die Aufnahme neuer Angehöriger, Kreditanträge und die Wahl der Mitglieder des Vorgesetztenbotts.

Sei dabei und gestalte die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mit! 
Falls du der Burgerlichen Gesellschaft zu Kaufleuten angehörst, 18-jährig, jedoch noch kein stimmberechtigtes Mitglied bist, melde dich zur Aufnahme in das Stubenrecht beim Stubenschreiber. 

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